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GTC

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen im PDF-Format finden Sie unter folgendem Link: http://shop.fud.de/agb/pos-b2b.pdf

Allgemeine Verkaufsbedingungen
Fröhlich & Dörken GmbH (POS-b2b)
1. Allgemeines, Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote,
Lieferungen und Leistungen aus Kaufvertrag-, Werk- oder
Dienstvertrag und anderen Verträgen einschließlich
solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen und
Dauerschuldverhältnissen. Dies gilt auch, wenn wir in
Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden
unsere Leistungen vorbehaltlos
erbringen. Die Wirkung
etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden
ist ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Angebote, Auftragsbestätigung
2.1
Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich
vereinbart ist, freibleibend. An einen erteilten Auftrag ist
der Kunde drei Wochen gebunden. Ein Auftrag gilt erst
dann als angenommen, wenn er schriftlich von uns
bestätigt wird oder wir inner
halb dieser Frist mit der
Lieferung bzw. Produktion begonnen haben. Technische
Angaben in Angeboten sind unverbindlich. Maßgebend für
den Umfang unserer Vertragsverpflichtung ist erst die
ausdrückliche Niederlegung in der Auftragsbestätigung.
Änderungen von Modellen, Konstruktionen oder der
Ausstattung bleibt vorbehalten, sofern dadurch der
Vertragsgegenstand keine für den Kunden unzumutbare
Änderung erfährt, insbesondere
-Änderungen technischer Angaben aufgrund ständiger
Fortentwicklung
-geringfügige und unwesentliche Gewichts-, Mengen-,
Farb-, Form-, Design- und Maßabweichungen
-handelsübliche Abweichungen aufgrund der verwendeten
Bauteile und Materialien sowie aufgrund von technisch
bedingten Verarbeitungsmöglichkeiten.
Gewichts- und Stärkeabweichungen sind bis zu 5 %,
Maßtoleranzen bis zu 1 % zulässig. Aus technischen
Gründen sind wir zur Mehr- oder Minderlieferungen in
folgendem Umfang berechtigt:
bis 500 Stück
30 %;
bis 3.000 Stück
15 %;
über 3.000 Stück 10 %;
Bei automatisch gefertigten Teilen sind 5 % Ausschuss
ohne Minderung anzuerkennen.
Die tatsächlich gelieferte Menge ist zu bezahlen.
Bei Weiter- oder Zwischenverarbeitung von Materialien
jedweder Art gilt die tatsächlich von uns verarbeitete
Menge als vorab angelieferte Menge. Wir werden auf
Minderlieferungen alsbald nac
h Aufdeckung hinweisen.
Abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Anzahl.
Werden uns Verpackungsmaterialien vom Kunden gestellt,
so haften wir nicht für die Beschaffenheit der
Verpackungen, insbesondere nicht für maßliche
Toleranzen sowie Qualitätsdifferenzen. Gegenstand
unserer Leistung ist lediglic
h die Herstellung optischer
Qualität.
2.2
Wir behalten uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte
an allen Angebots- und Vertragsunterlagen ausdrücklich
vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche
Einwilligung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind
geheim zu halten. Dies gilt für alle kaufmännischen und
technischen Einzelheiten,
die dem Besteller bekannt
werden. Insbesondere an den von uns entwickelten
Musteranfertigungen und Modellen behalten wir uns
eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte
uneingeschränkt vor. Sie dürfen nur für die vereinbarten
Zwecke verwendet, vervielfältigt, weitergegeben,
veräußert, verpfändet und Dritten nur mit unserer
Zustimmung zugänglich gemacht werden. Sie sind geheim
zu halten. Wir sind berechtig
t, die für die Erstellung von
Musteranfertigungen, Modellen und Werkzeugen
angefallenen Kosten gesondert abzurechnen, wenn der
Auftrag nicht zustande kommt. Mit der Zahlung der hierfür
in Rechnung gestellten Beträge erwirbt der Kunde in
keinem Fall auch das Recht auf Lieferung und
Eigentumsübertragung. Wünscht der Kunde zum Zwecke
der anderweitigen Verwendung eine Lieferung der zur
Vertragsdurchführung angefertigten Werkzeuge, so ist
hierfür ein gesonderter Preis zu vereinbaren. Auch
gelieferte Werkzeuge bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung unser Eigentum.
2.3
Sollte uns der Auftrag nicht erteilt werden, sind uns
sämtliche Unterlagen unverzüglich zurück zu geben. Ein
Zurückbehaltungsrecht hieran ist ausgeschlossen.
2.4
Für jeden Fall der schuldhaften Verletzung unserer
vorstehend beschriebenen Eigentums- und Urheberrechte
auch nach Abschluss des Vertrages, hat uns der Kunde
vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren
Schadens eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des
Nettowertes des Angebotes zu zahlen.
2.5
Wir sind berechtigt, Unterlagen und Angaben des
Bestellers auch ohne dessen ausdrückliche Zustimmung
Dritten, insbesondere Subunternehmern zugänglich zu
machen, wenn dies zur Erbringung unserer Leistungen
erforderlich ist.
2.6.
Die Verwendung unserer Produkte in der Raumfahrt und
Wehrtechnik wird nicht gestattet. Im Falle der
beabsichtigten Verwendung für den Automobilbau teilt der
Kunde uns dies mit.
3. Preise
3.1
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. An
diese Preise halten wir uns vier Monate gebunden. Soll die
Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss
erfolgen sind wir berechtigt, die zum Zeitpunkt der
Lieferung geltenden Preise zu berechnen.
3.2
Unsere Angebotspreise gelten „ab Werk“ ausschließlich
Verpackung, Fracht, Versicherung, Lagerkosten und
sonstige Nebenkosten.
Kundenpaletten sind uns
rechtzeitig frachtfrei anzu
liefern. Leihpaletten bleiben in
jedem Fall unser Eigentum und müssen spätestens
innerhalb von vier Wochen – gerechnet vom Tag der
Lieferung an – frachtfrei zurück gesandt werden. Für
Beschädigungen jeglicher Art haftet der Kunde.
3.3
Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der
jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Lieferung
4.1
Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns
ausdrücklich schriftlich als
verbindlich bestätigt worden
sind. Unsere Lieferzeit beginnt frühestens mit dem Tag der
Absendung der Auftragsbestäti
gung. Für die Einhaltung
der Lieferfrist ist der Tag maßgebend, an dem die
Liefergegenstände unser Werk
verlassen haben oder die
Bereitstellungsanzeige an den Kunden versandt wurde.
2
AGB/POS/B2B/02022011
4.2
Die Einhaltung unserer Liefer- und
Fertigstellungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige
ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher
Mitwirkungspflichten des Kund
en voraus. Hierzu gehören
unter anderem die rechtzeitige Bereitstellung aller zur
Auftragsabwicklung notwendigen Unterlagen, die
vollständige Klärung eventuell bestehender Fragen, der
Eingang vereinbarter Anzahlungen, die Eröffnung von
Akkreditiven und die Vorlage er
forderlicher Lizenzen oder
sonstiger behördlicher Genehmigungen.
4.3
Jede Liefer- und Fertigstell
ungsfrist verliert durch eine
spätere, mehr als nur geringfügige Abänderung des
Vertrages ihre Gültigkeit. Wir sind in einem solchen Fall
berechtigt, einen neuen angemessenen Liefer- oder
Fertigstellungstermin festzulegen.
4.4
Überschreiten wir einen als verbindlich zugesagten
Liefertermin, sind wir berechtigt, binnen angemessener
Frist Ersatzgeräte mit vergleichbarer Ausstattung dem
Kunden leihweise zur Verfügung zu stellen. Diese Stellung
von Ersatzgeräten ist nur dann kostenpflichtig, wenn sie
auf Verlangen des Kunden ohne Überschreitung eines
verbindlich zugesagten Termins erfolgt. In diesem Fall
berechnen sich die Bereitstellungskosten, sofern nichts
anderes vereinbart ist, nach den bei uns geltenden
aktuellen Preislisten für Ge
rätemietverträge. Ist dem
Kunden ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann er
nach Setzen einer angemessenen Nachfrist von
mindestens 14 Tagen mi
t Ablehnungsandrohung die
Erfüllung des Vertrages ablehnen. In diesem Fall ist ein
Schadensersatzanspruch des
Kunden ausgeschlossen, es
sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten von uns oder eines unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
zurückzuführen. Dies gilt auch für die Verletzung von
Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.
4.5
Im Falle höherer Gewalt wie z. B. Mobilmachung, Krieg,
Aufruhr, Naturkatastrophen usw. sind wir berechtigt,
unsere Leistungen für die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer anschließenden angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder, wenn die Leistung tatsächlich
oder wirtschaftlich unmöglich ist oder wird, vom Vertrag
zurückzutreten. Dies gilt auch bei Verzögerung der
Anlieferung von Hilfsstoffen oder Zubehörteilen usw., auch
wenn sie bei Vorlieferanten eintreten. Dies gilt auch im
kaufmännischen Verkehr, wenn wir nicht innerhalb einer
angemessenen Frist beliefert werden und nachweisen,
dass wir selbst einen Vertrag über den
Vertragsgegenstand mit einem Lieferanten
(Deckungsgeschäft) geschlossen haben. In all diesen
Fällen ist der Kunde aber nicht berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn er die Hindernisse zu vertreten hat.
4.6
Teillieferungen sind zulässig.
4.7
Verlangt der Kunde vor Auslieferung eine andere
Ausführung und stimmen wir dem Ansinnen zu, wird der
Lauf der Lieferfrist unterbroc
hen. Die Lieferfrist beginnt
erneut.
4.8
Ist der Kunde in Annahmeverz
ug, sind wir berechtigt, nach
Ablauf einer von uns zu setzenden Nachfrist die Erfüllung
des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu
verlangen. Wir können statt dessen auch über die Ware
anderweitig verfügen und den Kunden in einer neuen
angemessenen Frist beliefern.
4.9
Versenden wir auf Wunsch des Kunden den
Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Gefahr des Kunden.
Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der
Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer
oder die Sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Personen auf den Kunden über. Kommt der
Kunde mit der Ab- und Annahme der jeweiligen Lieferung
am Erfüllungsort in Verzug, ruft er die Lieferung nicht
vereinbarungsgemäß ab oder verzögert sich die Lieferung
in sonstiger Weise aus Gründen, die der Kunde zu
vertreten hat oder wünscht der Kunde eine Zurückstellung
der Lieferung, so sind wir berechtigt, den uns
entstehenden Schaden einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen zu verlangen. Insbesondere sind wir
berechtigt,
-Preiserhöhungen, die bis zur Ab- oder Annahme durch
den Kunden eintreten, an diesen weiterzugeben,
-sofortige Zahlung des Preises des betroffenen
Liefergegenstandes zu verlangen,
-als Entschädigung für jeden angefangenen Monat einen
Pauschalbetrag in Höhe von 1 % der Nettoauftragssumme
der Lieferung zu fordern. Die Geltendmachung weiterer
Schadensersatz-ansprüche bleibt unberührt, soweit wir
hierfür den Nachweis erbringen können; der Kunde ist
jedoch berechtigt, uns gegenüber
nachzuweisen, dass ein
Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
-die betroffenen Liefergegenstände auf Rechnung und
Gefahr des Kunden einzulagern,
wobei für die Einlagerung
je angefangenen Monat pauschal 1 % der
Nettoauftragssumme der Lieferung berechnet werden
kann.
Die Geltendmachung der tatsächlichen Lagerkosten bleibt
unberührt.
5. Zahlungen
5.1
Zahlungen dürfen nur an uns oder an von uns schriftlich
bevollmächtigte Personen geleistet werden. Zahlungen
sind binnen 10 Tagen nach Erhalt der Ware zu leisten,
soweit nichts anderes über Zahlungsfristen und Skonti
schriftlich vereinbart wurde. Zahlungen gelten erst als
eingegangen nach Gutschrift auf unseren Bankkonten.
Ohne Zahlungsfrist tritt Verzug 30 Tage nach
Rechnungszugang bzw. Fälligkeit und Empfang der Ware
ein. Für Lieferungen ins Ausland ist die Zahlung sofort
netto als Vorauszahlung fällig, soweit nichts anderes
schriftlich vereinbart wurde. Neukunden oder
Einzelbesteller beliefern wir gegen Vorkasse oder
Nachnahme. Der Kunde hat während des Verzuges, auch
bei Stundung bzw. der Vereinbarung von Ratenzahlungen,
die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszins zu
verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen
und geltend zu machen.
Der Kunde ermächtigt uns für
diesen Fall bereits jetzt, den
Betrieb des Kunden zu betreten und die gelieferten Waren
wegzunehmen.
5.2
Unbeschadet einer Bestimmung des Kunden obliegt uns
allein die Bestimmung, auf welche von mehreren
Forderungen Zahlungseingänge verrechnet werden.
5.3
Teillieferungen sowie nachträglich gelieferte
Zusatzeinrichtungen werden jeweils gesondert in
Rechnung gestellt. Dafür gel
ten diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
5.4
Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn der
Kunde die Zahlungsbedingungen
nicht einhält oder uns
nach Vertragsschluß Umstände bekannt werden, die
geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu
mindern. Wir sind berechtigt, unsere Vertragsleistung
solange zu verweigern, bis der Kunde sämtliche
Forderungen erfüllt oder uns angemessene Sicherheit
geleistet hat.
3
AGB/POS/B2B/02022011
6. Eigentumsvorbehalt
6.1
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns
aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder
künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten
gewährt, die auf Verlangen nach unserer Wahl
freigegeben werden, wenn und sobald ihr Wert die
gesicherten Forderungen nachhaltig um mehr als 20%
übersteigt.
6.2
Wir behalten uns das Eigentum an den
Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus
den Geschäftsverbindungen mit dem Kunden vor.
In diesem Zusammenhang gelten als offene Forderungen
auch bedingte Forderungen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere
bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den
Vertragsgegenstand zurückzunehmen. Wir sind nach
Rücknahme zur anderweitigen Verwertung befugt. Der
Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden
– abzüglich angemessener Verwertungskosten-
anzurechnen.
6.3
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns
der Kunde unverzüglich schri
ftlich zu benachrichtigen,
damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen
und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771
ZPO zu erstatten, haftet dafür der Kunde.
6.4
Der Kunde ist vorbehaltlich
unserer ausdrücklichen
Einwilligung berechtigt, die Liefergegenstände im
ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt
uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-
Endbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung
gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar
unabhängig davon, ob die Gegenstände vor oder nach
Verarbeitung weiter veräußert worden sind. Zur
Einziehung dieser Forderung bl
eibt der Besteller auch
nach der Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, die
Forderung selbst einzuziehen,
bleibt hiervon unberührt.
Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht
einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und
insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen
des Kunden gestellt ist oder Z
ahlungseinstellung vorliegt.
Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der
Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung
offenlegt.
6.5
Die Verarbeitung der Vertragsgegenstände durch den
Kunden wird stets auch für uns vorgenommen. Werden sie
mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Sache zu den
anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der
Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung
entstehenden Sachen gilt im übrigen das Gleiche wie für
die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
6.6
Der Wert der unter Vorbehalt stehenden Sachen bzw.
unseres Anteils im Sinn der
obigen Bestimmung ist unser
Fakturenwert, sofern sich nicht aus den vorstehenden
Bestimmungen ein höherer Wert ergibt.
6.7
Der Kunde ist verpflichtet, im Einzelfall weitergehende
Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt mit uns zu
treffen, wenn und soweit nur so unsere Forderungen
abgesichert werden können.
6.8
Eine Verwendung oder Sic
herheitsübereignung der noch
in unserem Eigentum stehenden Vorbehaltsgegenstände
oder uns zustehenden Forderungen aus
Weiterveräußerung ist dem Kunden ohne unsere
ausdrückliche Einwilligung untersagt. Handelt der Kunde
dieser Bedingung zuwider, ist er zum Ersatz des uns
dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.
6.9
Die vorstehenden Eigentumsvorbehalts- und
Abtretungsbestimmungen gelten ungeachtet etwaiger
entgegenstehender Bestimmungen in anderen Staaten
ausschließlich und werden vom Kunden ausdrücklich
anerkannt. Vorsorglich gilt die dem Eigentumsvorbehalt
unter der Abtretung im jeweiligen ausländischen Recht
entsprechende Sicherung als vereinbart, in dessen
Bereich sich unsere Vorbehaltslieferung befindet. Der
Kunde ist verpflichtet, alle Schritte zu ergreifen, die zur
Begründung und Erhaltung solcher Rechte notwendig
sind, soweit seine Mitwirkung erforderlich ist.
7. Verzug, Unmöglichkeit
7.1
Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben in
Verzug, ist unsere Schadensersatzhaftung im Falle
einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für die Fälle
grober Fahrlässigkeit und des Vorsatzes haften wir für
vertragsuntypische und nicht vorhersehbare oder nur für
vom Kunden beherrschbar Verzugsschäden bis zur Höhe
des Auftragswertes. Für alle anderen Schäden haften wir
in Höhe von höchstens 20 % des Nettorechnungswertes
der betroffenen Lieferung.
7.2
Bei Nichtbelieferung durch den Zulieferer steht beiden
Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Der
Kunde ist erst berechtigt zurücktreten, wenn er uns zur
Bewirkung der Leistung eine angemessene Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung von mindest
ens 14 Tagen gesetzt
hat mit der Ankündigung, dass er nach Ablauf der Frist die
Annahme der Leistung durch uns ablehnen werden und
zurücktreten werde. Einer Nachfristsetzung bedarf es
nicht, wenn der Kunde bereits bei Vertragsschluss eine
verbindliche Frist vereinbart hatte mit der Ankündigung,
sich für den Ablauf dieser Frist den Rücktritt
vorzubehalten. Wir werden von unserer Lieferverpflichtung
erst frei, wenn wir nachweisen, beim Lieferanten die Sache
auch tatsächlich bestellt zu haben.
7.3
Bei teilweisem Leistungsverzug oder von uns zu
vertretender teilweiser Unmöglichkeit zur Leistung ist der
Kunde nicht berechtigt, Schadensersatz wegen
Nichterfüllung der gesamten
Verbindlichkeit zu verlangen
oder vom gesamten Vertrag zurückzutreten, es sei denn,
der Kunde weist nach, dass er kein Interesse an der
bereits erbrachten Teilleistung hat.
8. Gewährleistung
8.1
Wir leisten Gewähr für die Dauer von12 Monaten. Die
Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der
Gefahr auf den Kunden. Innerhalb dieser Frist beheben wir
kostenlos Mängel, die der Kunde in nachvollziehbarer
Form schriftlich mitgeteilt hat. Die Beseitigung des Fehlers
erfolgt nach unserer Wahl dur
ch Beseitigung des Fehlers,
Umgehung des Fehlers oder Lieferung eines anderen
Gegenstandes. In allen Fällen ist der Kunde verpflichtet,
uns diejenigen Gebrauchsvorteile
, die er bis zur Lieferung
des Austauschgegenstandes aus
der mangelhaften Sache
4
AGB/POS/B2B/02022011
gezogen hat, zu ersetzen. Bieten wir dem Kunden als
Austauschgerät ein mangelfrei
es, aber gebrauchtes Gerät
an, hat der Kunde das Wahlrecht, ob er ein neues Gerät
will und die Gebrauchsvorteile entschädigt oder das
gebrauchte Geräte nimmt. In diesem Fall zahlt er keine
Entschädigung für die Gebrauchsvorteile. Schlagen drei
Nachbesserungsversuche pro Mangel fehl, hat der Kunde
nach seiner Wahl das Recht, Herabsetzung der
Vergütung, Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz neben
der Leistung oder – bei Vorliegen der Voraussetzungen –
Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
8.2
Weitere Ansprüche des Kunden gegen uns sind
ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von
Schäden, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst
entstanden sind. Das gilt nicht, soweit in Fällen des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird.
8.3
Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf der
natürlichen Abnutzung unterworfene Gegenstände. Sie
bezieht sich ferner nicht auf Schäden, die nach dem
Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter
Betriebsmittel und chemisc
her, elektrochemischer,
elektrischer und atmosphäri
scher Einflüsse entstehen.
8.4
Die Gewährleistung entfällt hi
nsichtlich solcher Mängel, die
darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde von uns nicht
genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen oder
Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht
von uns oder dem Hersteller der Ware autorisiert sind oder
das die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert
oder erweitert wurden, es sei denn die Daten der Kunde
weist nach, dass solche Änderungen und Erweiterung für
den Mangel nicht ursächlich sind. Kann nach Überprüfung
der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt
werden, trägt der Kunde, sofern er Kaufmann ist, die
Kosten der Untersuchung.
8.5
Beanstandungen wegen unvollständiger oder falscher
Lieferung sowie offensichtlic
he Mängel sind spätestens
innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Lieferung
schriftlich anzuzeigen.
8.6
Ist der Kunde Kaufmann, ist er verpflichtet die Lieferung
unverzüglich auf erkennbare Mängel zu untersuchen und
die entdeckten Mängel unverzüg
lich, spätestens innerhalb
von 48 Stunden nach Erhalt der Lieferung uns gegenüber
schriftlich zu rügen.
8.7
Bei Bestehen von Mängeln werden wir den beanstandeten
Vertragsgegenstand nach unserer
Wahl an unserem Sitz
oder am Sitz des Kunden reparieren. Ist der Kunde
Kaufmann, trägt er die Kosten der An- und Abfahrt sowie
der Verpackung. Kann die Reparatur in unseren Räumen
erfolgen und ist der Kunde Kaufmann, hat er die
mängelbehafteten Gegenstände auf seine Kosten in der
Originalverpackung an uns ei
nzusenden. Liegt ein Mangel
vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann,
tragen wir die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu
dem Ort, an dem die Sache bei Vertragsschluss genutzt
werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch
aus den Umständen nichts, schulden wir allenfalls die
Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus
folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort
als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder
seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde. Der Kunde trägt
auf jeden Fall die Kosten der Reparatur – auch bei
vertragsgemäßer Benutzung-, wenn die Sache ins
Ausland verbracht wird.
8.8
Werden Ansprüche aus der Verletzung deutscher
Schutzrechte durch gemäß diesen Bedingungen gelieferte
oder lizensierte Gegenstände gegen den Kunden geltend
gemacht, werden wir dem Kunden alle rechtskräftig
auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge ersetzen,
wenn wir unverzüglich und
schriftlich von solchen
Ansprüchen benachrichtigt werden, alle notwendigen
Informationen vom Kunden erhalten, der Kunde seinen
allgemeinen Mitwirkungs
pflichten genügt, wir die
endgültige Entscheidung treffen können, ob der Anspruch
abgewehrt oder verglichen wird und uns bezüglich der
Verletzung der Schutzrecht
e ein Verschulden trifft.
Wird rechtskräftig festgestellt, dass eine weitere
Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche
Schutzrechte Dritter verletzt
oder nach unserer Ansicht die
Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, können wir,
soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und
nach eigener Wahl entweder dem Kunden das Recht
verschaffen, die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen
oder diese austauschen oder so abändern, dass keine
Verletzung mehr gegeben ist oder dem Kunden unter
Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter
Abzug einer Nutzungsentsc
hädigung für die bis dahin
gezogenen Nutzungen erstatten. Nutzungsentschädigung
wird auf der Basis einer angenommenen
Abschreibungszeit von 3 Jahren berechnet, so dass für
jeden Monat der Nutzung ein 1/
36 des Preises zu zahlen
ist.
9. Haftung
9.1
Wir haften für unsere Mitarbeiter, Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz
a)
höhenmäßig unbegrenzt auch für le
ichte Fahrlässigkeit bei
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von
Personen;
b)
nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Begrenzung der
Schadenshöhe für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und leitenden
Angestellten von uns oder durch schwerwiegendes
Organisationsverschulden verursacht wurden
c)
in anderen Fällen als a) und b) unter Begrenzung auf die
Schäden, die aufgrund der vertraglichen Verwendung der
Leistungen von uns typisch und vorhersehbar sind, und
zwar
aa) für Schäden aus schuldhafte
r Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten,
bb) für Schäden, die von einf
achen Erfüllungsgehilfen von
uns grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden,
cc) soweit ein Fall der Unmöglichkeit, des anfänglichen
Unvermögens und des Verzuges vorliegt.
Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.2
Unsere Haftung im Rahmen vorstehender Ziffer 9.1 c), vor
allem solche für Folgeschäden, ist für jeden einzelnen
Schadensfall auf einen Betrag bis zur Höhe des
Kaufpreises jeweils pro Schadensereignis, pro Jahr
insgesamt auf das Doppelte,
bei Dauerschuldverhältnissen
auf die Gebühr für 12 Monate, ebenfalls jeweils pro
Schadensereignis, pro Jahr insgesamt auf das Doppelte
begrenzt.
5
AGB/POS/B2B/02022011
9.3 Ausschluss von Rücktrittsrechten
Ein Rücktrittsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn
es auf Pflichtverletzungen gestützt wird, die wir nicht zu
vertreten haben und die auch nicht in der Lieferung
mangelhafter neu hergestellter Sachen oder der
Herstellung eines mangelhaften Werkes bestehen.
9.4
Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu
lassen, z. B. die unzureichende Erbringung von
Mitwirkungsleistungen
10. Subunternehmer
Wir sind berechtigt, vertragliche Leistungen auch durch
Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Gewährleistung
bleibt in diesem Fall bei uns.
11. Aufrechnung / Zurückbehaltung
Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen
aufzurechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt
sind. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein
Zurückbehaltungsrecht nur in einem angemessenen und
zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Kaufpreis
zulässig. Stellt das Geschäft ein Handelsgeschäft unter
Kaufleuten dar, kann der Kunde Zahlungen nur
zurückhalten, wenn die M
ängelrüge von uns anerkannt
worden ist oder der Anspruch des Kunden gerichtlich
festgestellt ist.
12. Abtretungsverbot
Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten
Geschäften sind ohne schriftliche Zustimmung von uns
nicht übertragbar.
13. Abnahme
Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig gilt
folgendes:
13.1
Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch
den Kunden erfolgt in unseren Geschäftsräumen, sofern
nichts anderes vereinbart ist. Wir werden dem Kunden
nach unserer Wahl fernmündlich, per E-Mail oder
schriftlich Meldung davon machen, dass die beauftragte
Leistung abnahmebereit bei uns bereit steht. Der Kunde
kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht
innerhalb von einer Woche nach Eingang der Meldung
bzw. Zugang unserer Rechnung den Auftragsgegenstand
bei uns abholt und dabei abnimmt.
13.2
Der Kunde wird unverzüglich nach Mitteilung von der Ab-
nahmebereitschaft durch uns die Abnahmeprüfung
vornehmen und die Übereins
timmung mit den technischen
Spezifikationen überprüfen.
13.3
Entspricht die Leistung v
on uns den technischen Spezi-
fikationen und etwaigen ausdrücklich zwischen den
Vertragspartnern vereinbarten Änderungs- und
Zusatzwünschen, erklärt der
Kunde unverzüglich schriftlich
die Abnahme.
13.4
Erklärt der Kunde sechs Wo
chen nach Abschluss der In-
stallation durch uns die Abnahme nicht und hat daher in
der Zwischenzeit uns auch
keine wesentlichen Mängel
gemeldet, gilt die Leistung als abgenommen.
13.5
Die Abnahme erfolgt auch dadurch, dass der Kunde die
Leistung in Gebrauch nimmt ohne zu erklären, dass der
Gebrauch erheblich herabgesetzt sei.
13.6
Treten während der Prüfung durch den Kunden Mängel
auf, werden diese im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir
werden diese Mängel in angem
essener Frist beseitigen
und die Sache sodann erneut zur Abnahme vorstellen. Die
Abnahme richtet sich dann nach den vorstehenden
Bedingungen
14. Allgemeines
14.1
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen
unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten,
bleiben die übrigen Bedingunge
n hiervon unberührt. Die
Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine
unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmung am ehesten entspricht. Das gilt auch für das
Füllen etwaiger Lücken.
14.2
Von den vorstehend genannten Bestimmungen
abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur
wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu
dem von den Parteien geschlossenen Vertrag, in dem auf
die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird.
Auch die Abbedingung dieses
Schriftformerfordernisses
bedarf der Schriftform.
14.3
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag
ist unser Sitz.
14.4
Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis sowie über
seine Wirksamkeit ist, wenn
der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, nach
unserer Wahl unser Sitz
oder der Sitz des Kunden.
14.5
Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-
Kaufrechts für den internationalen Kauf von Waren ist
ausdrücklich ausgeschlossen.
All legal relations between us and our contractional
partners are exclusive subject to the Law of the Federal
Republic of Germany, also if the place of the business of
the partners is in abroad. Contractual language is German.
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